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Patientenverfügung

Manche Menschen erkranken so schwer, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu artikulieren. In diesem Fall können auch in medizinischen Angelegenhei­ten keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden.

Legen Sie vorsorglich schriftlich in einer Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann umgesetzt werden, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

In diesem Zusammenhang sollten sie sich die Frage stellen, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr eähig und auf Hilfe anderer angewiesen sind – und zwar nicht nur in medizinischen, sondern auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Um sinnvoll Vorsorge zu ergreifen, ist es empfehlenswert, seine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren. Worum es bei diesen drei Vorsorgeinstrumenten geht, ist, sein Selbstbestimmungsrecht auch dann zu behalten, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich ausdrücken können.

Unser Angebot: Die alternative Patientenverfügung

Der Hospizverein Schweinfurt hat vor wenigen Jahren eine eigene Patientenverfügung entwickelt. Anlass war die medizinische, psychosoziale und juristische Erfahrung unserer Vorstandsmitglieder, über die sie dank ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen.

Als Chefarzt der Neurologischen Klinik behandelt Dr. Johannes Mühler im Leopoldina-Krankenhaus beispielsweise Menschen, die plötzlich einen Schlaganfall erlitten haben – und weiß, worauf es aus neurologischer Sicht ankommt. Seine Kollegin Dr. Sabine Wondra aus der Klink für Spezielle Schmerztherapie kennt sich dagegen im Bereich der langfristigen Beschwerden aus. Pfarrer und Krankenhausseelsorger Franz Feineis ist, ebenfalls im Leopoldina-Krankenhaus, ganz nah an all diesen Patienten. Und Rechtsanwältin Susanne Ritzmann, die regelmäßig Vorträge zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevoll­macht hält, kennt die rechtlichen Bedingungen.

Auf dieser Basis wurde federführend von Dr. Johannes Mühler die eigene, alternative Patientenverfügung mit umfangreichen Erläuterungen entwickelt, die gerne als Anregung oder Vorlage für die eigene Patientenverfügung genutzt werden kann.

Der Hospizverein Schweinfurt bietet zu dieser Thematik fachkundige Beratung an, Termine erhalten Sie über unser Hospizbüro.

Download alternative Patientenverfügung